Immobilien bei Renovierung fit für die Verbrauchserfassung machen

Immobilien bei Renovierung fit für die Verbrauchserfassung machen

Hier erfahren Sie, was Sie für die Verbrauchserfassung beachten müssen, wenn Sie Ihre Bestandsimmobilien sanieren und dabei das Heizungssystem ändern.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Abrechnungskonzept bei der Planung der Heizung prüfen
  • grundsätzlich so wenige Messstellen je Einheit wie möglich
  • Messstellen nach Möglichkeit außerhalb der Wohnung installieren
  • Messkonzepte sollten auch immer Trinkwasser berücksichtigen
  • wenn die Wahl zwischen Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern besteht, ist zu prüfen, welches Messkonzept auf Dauer günstiger ist. (siehe Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler)
Auswahldiagramm für HKV bzw. WMZ als grobe Orientierung

Heizkostenverteiler (HKV) und Wärmemengenzähler (WMZ)

Voraussetzung für den Einsatz von Wärmemengenzählern ist eine getrennte Verrohrung der Heizstränge der einzelnen Wohneinheiten. Ist eine solche nicht vorhanden, so sind Heizkostenverteiler die einzige verbleibende Lösung.

Hinweis: Der Einsatz von Fußbodenheizungen in Gebäuden mit nicht getrennter Verrohrung führt dazu, dass keine gültige Verbrauchserfassung mehr durchgeführt werden kann.

Besteht die Möglichkeit zwischen Heizkostenverteilern und Wärmemengenzählern zu wählen, so müssen bei der Auswahl zwei Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Ein Wärmemengenzähler ist drei- bis fünfmal so teuer wie ein Heizkostenverteiler. Beim Einsatz von Wärmemengenzählern ist ein Wärmemengenzähler je Wohnung notwendig und beim Einsatz von Heizkostenverteilern ein Heizkostenverteiler je Heizkörper. Bei kleinen Wohnungen (mit 2 – 4 Heizkörpern je Einheit) sind Heizkostenverteiler somit günstiger als Wärmemengenzähler.
  2. Für den Fall, dass von der zentralen Heizungsanlage auch das Warmwasser zentral bereitgestellt wird, so ist hier für eine korrekte Erfassung der Verbräuche mindestens ein Wärmemengenzähler für die Erfassung der Raumwärme des Gebäudes notwendig. Verfügt das Gebäude nur über 3 – 5 Einheiten, so ist der ausschließliche Einsatz von Wärmemengenzählern insofern wieder günstiger, da andernfalls ein Wärmemengenzähler an der Heizungsanlage und Heizkostenverteiler in jeder Wohnung benötigt würden. Würden hingegen nur Wärmemengenzähler verwendet, so könnte der Wärmemengenzähler für die Raumwärme des gesamten Gebäudes weggelassen werden und es müsste für jede Wohnung nur ein Wärmemengenzähler installiert werden.

Kaltwasser- und Warmwasserzähler

Wenn möglich sollten beim Umbau gleich auch Messeinrichtungen für das Kaltwasser geplant werden. Dies ermöglicht eine verbrauchsabhängige Aufteilung der Kosten für das Trinkwasser und einen reibungslosen Ablauf bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung.

Ist die Verbrauchserfassung des Kaltwassers geplant, so ist auch die Abrechnung des Warmwassers deutlich einfacher, da weniger komplexe Messkonzepte genutzt werden können.

Sie interessieren sich für ein Angebot für die Verbrauchserfassung für Ihre Immobilie? Stellen Sie gerne hier unverbindlich eine Anfrage. Sie planen erst Ihre Renovierungsmaßnahme? Dann kontaktieren Sie uns gerne auch schon vorab!