Übergangsfristen und Ausnahmen für Umstellung auf Fernablesung

Übergangsfristen und Ausnahmen für Umstellung auf Fernablesung

Hinweis: Die Heizkostenverordnung wurde im Oktober 2024 verschärft: Die Ausnahme für Gebäude mit Wärmepumpen entfällt.

Die aktuell wichtigsten Fristen

  • Ab 1. Dezember 2022 [Bereits abgelaufen]: Nur noch fernablesbare Geräte dürfen installiert werden.
  • Bis spätestens 31. Dezember 2026: Alle bestehenden Geräte müssen fernablesbar sein.

Welche Gebäude sind betroffen?

  • Gebäude mit fossilen Energieträgern und zentraler Versorgung für Warmwasser und/oder Raumwärme
  • Neu: Auch Gebäude mit Wärmepumpen (Änderung Oktober 2024)
  • Ausnahmen:
    • Gebäude mit Energieverbrauch unter 15 kWh/(m²a)
    • Gebäude, die überwiegend durch Solaranlagen oder Wärmerückgewinnungssysteme versorgt werden

Welche Gebäude sind nicht betroffen?

  • Gebäude mit Etagengasheizungen für Raumwärme (ggf. auch Warmwasser)
  • Gebäude mit Durchlauferhitzern für Warmwasser und Wärmepumpen bei Energieverbrauch < 15 kWh/(m²a)
  • Gebäude mit zwei Einheiten, bei denen eine Einheit vom Eigentümer selbst genutzt wird

Empfohlene Vorgehensweise:

Da zu erwarten ist, dass viele Eigentümer erst kurz vor Fristende aktiv werden und es dadurch zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen kann, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und folgende Vorgehensweise:

  • Angebote einholen und technische Fragen klären
  • Abstimmung in der Eigentümerversammlung (falls erforderlich)
  • Zeitnahe Beauftragung und Terminvereinbarung zur Umsetzung

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot: xandas.de/#anfrage

Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.