Hinweis: Die Heizkostenverordnung wurde im Oktober 2024 verschärft: Die Ausnahme für Gebäude mit Wärmepumpen entfällt.
Die aktuell wichtigsten Fristen
- Ab 1. Dezember 2022 [Bereits abgelaufen]: Nur noch fernablesbare Geräte dürfen installiert werden.
- Bis spätestens 31. Dezember 2026: Alle bestehenden Geräte müssen fernablesbar sein.
Welche Gebäude sind betroffen?
- Gebäude mit fossilen Energieträgern und zentraler Versorgung für Warmwasser und/oder Raumwärme
- Neu: Auch Gebäude mit Wärmepumpen (Änderung Oktober 2024)
- Ausnahmen:
- Gebäude mit Energieverbrauch unter 15 kWh/(m²a)
- Gebäude, die überwiegend durch Solaranlagen oder Wärmerückgewinnungssysteme versorgt werden
Welche Gebäude sind nicht betroffen?
- Gebäude mit Etagengasheizungen für Raumwärme (ggf. auch Warmwasser)
- Gebäude mit Durchlauferhitzern für Warmwasser und Wärmepumpen bei Energieverbrauch < 15 kWh/(m²a)
- Gebäude mit zwei Einheiten, bei denen eine Einheit vom Eigentümer selbst genutzt wird
Empfohlene Vorgehensweise:
Da zu erwarten ist, dass viele Eigentümer erst kurz vor Fristende aktiv werden und es dadurch zu Verzögerungen bei der Umsetzung kommen kann, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und folgende Vorgehensweise:
- Angebote einholen und technische Fragen klären
- Abstimmung in der Eigentümerversammlung (falls erforderlich)
- Zeitnahe Beauftragung und Terminvereinbarung zur Umsetzung
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot: xandas.de/#anfrage
Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.