Verbrauchsinformationspflichten für Vermieter

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (auf Grundlage der Europäischen Energieeffizienz-Richlinie – EED) hat der Gesetzgeber neue Informationspflichten für den Energieverbrauch bei zentralen Raumwärme- und Trinkwarmwasserversorgungsanlagen geschaffen (auch bekannt unter dem Schlagwörter: EED Verbrauchsinformationen). Anhand des folgenden Schemas erkennen Sie ob Sie als Vermieter betroffen sein können:

Auswahldiragram für Verbrauchsinformationspflicht

Sofern sich für Sie durch anhand des obigen Schemas eine Verbrauchserfassungspflicht ergibt, muss nun geprüft werden, ob eine Pflicht zur Informationsmitteilung besteht.

Wichtige Fristen und Termine

Dabei können Sie davon ausgehen, dass in den meisten Fällen die Informationspflicht entweder schon besteht oder zeitnah für Sie verpflichtend wird.

Sofern in Ihrer Immobilie schon Fernablesbare Messeinrichtungen installiert wurden, besteht diese Pflicht schon. Fernablesbar bedeutet hierbei, das die Messeinrichtungen ohne betreten der Wohnung ausgelesen werden können (per Funk oder Kabel)

Ab 1. Dezember 2022 dürfen nur noch fernablesbare Messeinrichtungen installiert werden. Da bis 2026 alle Zähler auf Fernablesbarkeit umgerüstet werden müssen, raten wir von nicht fernablesbaren Zähler bereits jetzt ab.

Wichtige Fristen grafisch dargestellt.

Die Verbrauchsinformationspflicht ist nicht abdingbar, d.h. eine Vereinbarung mit Ihrem Mieter über die Nicht-Mitteilung der Verbrauchsinformationen ist unwirksam und der Mieter hat trotzdem Kürzungsrechte bei den Nebenkostenzahlungen.

Wer übermittelt die Informationen an die Mieter?

Zum Beispiel wir! Als Messdienstleiter übermitteln wir die EED-Verbrauchsinformationen direkt an die Mieter. Da wir im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern die komplette Abrechnung übernehmen können, müssen Sie nicht mehrere Unternehmen über den Mieterwechsel informieren, sondern haben mit Xandas einen Ansprechpartner von der Verbrauchserfassung bis zu Ihrer Steuerbuchhaltung.

Sie haben Fragen zur Verbrauchsinformationspflicht und wie Sie diese erfüllen können? Kontaktieren Sie uns! (Hier gehts zum Kontaktformular – hier klicken)

Sie möchten ein unverbindliches Angebot für die Abrechnung einer Immobilie? Nutzen Sie unser Kontaktformular für konkrete Anfragen:

Hintergrundinformationen

Weshalb wird der Aufwand betrieben? Die These dahinter ist, dass Mieter Ihren Verbrauch (nach unten) anpassen, wenn sie regelmäßig über ihren Verbrauch informiert werden. Die RWTH (Hier Informationen zur Publikation: Hier klicken) hat im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. (Heiwako) untersucht, welche Effekt die Mitteilung von Verbrauchsinformationen auf den Verbrauch hat. Das Ergebnis dieser Studie war kurz und knapp gesagt: Wer weiß was er verbraucht, verbraucht weniger.

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